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Beginn der Baumaßnahme zur Sanierung des Spielplatzes Turnstraße

Entwurfsplanung des Landschaftsarchitekturbüros Boden aus Niefern-Öschelbronn
Entwurfsplanung des Landschaftsarchitekturbüros Boden aus Niefern-Öschelbronn
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. Januar 2024
Ende Januar startet die Sanierung des Spielplatzes Turnstraße und soll nach aktuellem Planungsstand im Frühjahr wieder nutzbar sein.

Diese Sanierung umfasst den vollständigen Neubau des Spielplatzes mit einem breiten Spielangebot. So werden u. a. neben einer Kletterkombination mit Rutsche, einer großen Korbnestschaukel, Sandspielbereich und Trichtertelefonen auch inklusive Geräte wie ein unterfahrbarer Sandspieltisch mit Sandaufzug und Sinnesbögen mit unterschiedlichen Materialien zum Tasten, Fühlen, Durchlaufen oder -fahren eingebaut. Neben den Sinnensbögen werden an dem neu entstehenden Verbindungsweg zusätzlich kognitive Spielangebote vorgesehen.

Der neue Verbindungsweg schlängelt sich durch den Spielplatz und verbindet die beiden Zugänge Blumenstraße im Norden und Bergstraße im Osten. Die Bestandsvegetation bleibt weitestgehend erhalten. Bäume, Sträucher und die umlaufende Hecke sind vital und spenden an sonnigen Tagen Schatten. Für den Böschungsausgleich sorgen Natursteinmauern, dessen unterste Reihe als Sitzmöglichkeit dient. Auch ein Tisch aus Holz, der eine geeignete Höhe für die Unterfahrbarkeit mittels Rollstuhl besitzt, kann genutzt werden. Des Weiteren stehen künftig am Zugang Blumenstraße Fahrradparker zur Verfügung.

Diese Baumaßnahme ist notwendig, da sich der Zustand des Spielplatzes durch den Rückbau von Spielgeräten, der aus Sicherheitsgründen erfolgen musste, über die Jahre zunehmend verschlechtert hat. Am 20.07.2023 hat der Gemeinderat den Bau für den Spielplatz auf Grundlage der Planung des Landschaftsarchitekturbüros Boden aus Niefern-Öschelbronn freigegeben. In den Spielplatz investiert die Gemeinde 257.000€.

Zur Durchführung der Maßnahme ist es erforderlich, die am Spielplatz angrenzenden Stellplätze Blumenstraße während der Baumaßnahme zu sperren und für die Baustelleinrichtung zur Verfügung zu stellen.

 

Ihr Bauamt